Beitragsordnung

§1 Beitragszahlung

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§2 Aufnahmegebühr

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach der schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

Mit dem Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 75€ fällig.

§3 Zahlungsmodalitäten

Alle Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge und sonstiger Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.

§4 Monatlicher Mitgliedsbeitrag
  1. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 35€:

    ➔ Gilt ab dem Monat in dem der erste Anbau startet

    ➔ Gilt für alle Mitglieder ab 21 Jahren

  1. Der reduzierte Mitgliedsbeitrag beträgt 15€:

    ➔ Gilt für volljährige Mitglieder unter 21 Jahren

    ➔ Gilt für Mitglieder, die kein Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Anbau beziehen wollen

    ➔ Gilt bis zum ersten Anbau für alle Mitglieder

§5 Umlagen

Der Verein erhebt für die Anschaffungskosten des für die Bedarfsdeckung der Mitglieder benötigten Equipments und den mit dem Anbau einhergehenden Kosten eine Umlage, entsprechend der jeweiligen Abgabe-Begrenzung (Maximale Abgabemenge pro Monat).

§6 Staffelung der Abgabe-Limits

Mitglieder können innerhalb festgelegter Grenzen Cannabis zu Selbstkosten beziehen. Die Höhe der Umlage und die zugehörigen Abgabe-Limits sind staffelweise gestaltet und richten sich nach der maximal monatlich beziehbaren Cannabismenge in Gramm. Diese Staffelung soll eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle Mitglieder gewährleisten. Das mit der Anmeldung ausgewählte Abgabe-Limit gilt für mindestens 3 Monate ab dem Start des ersten Anbaus.

Verfügbare Plätze Abgabe-Limit (die maximale monatlich zu Selbstkosten beziehbare Cannabismenge in Gramm) Anschaffungskosten- Umlage
150 5g 50 €
100 15g 135 €
75 25g 210 €
50 50g 275 €
§7 Erhöhung des Abgabe-Limits
Eine Erhöhung des Abgabe-Limits ist:
  1. ➔ nur um jeweils eine Stufe je 3 Monate möglich,
  2. ➔ frühestens 3 Monate nach der ersten Ernte möglich, und
  3. ➔ nur möglich, wenn noch Plätze verfügbar sind.
Bei Erhöhung des Abgabe-Limits zur nächsthöheren Stufe ist jeweils eine einmalige Nachzahlung der Anschaffungskosten-Umlage in Höhe der Differenz zur bereits gezahlten Umlage fällig. ➔ Zusätzliche einmalige Umlage bei Erhöhung:
      • Erhöhung von 5g auf 15g kostet einmalig 85€
      • Erhöhung von 15g auf 25g kostet einmalig 75€
      • Erhöhung von 25g auf 50g kostet einmalig 65€
§8 Fördermitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 420€. Fördermitglieder sind von der Cannabis-Abgabe ausgeschlossen.
§9 Beitragssäumigkeit
Ist ein Mitglied mit seiner Beitragszahlung mehr als 2 Monate in Verzug, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des ausstehenden Beitrags, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin die fehlende Beiträge entrichtet haben.
§10 Änderungen der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.