Beitragsordnung
§1 Beitragszahlung
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§2 Aufnahmegebühr
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach der schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
Mit dem Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 75€ fällig.
§3 Zahlungsmodalitäten
Alle Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge und sonstiger Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§4 Monatlicher Mitgliedsbeitrag
- Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 35€:
➔ Gilt ab dem Monat in dem der erste Anbau startet
➔ Gilt für alle Mitglieder ab 21 Jahren
- Der reduzierte Mitgliedsbeitrag beträgt 15€:
➔ Gilt für volljährige Mitglieder unter 21 Jahren
➔ Gilt für Mitglieder, die kein Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Anbau beziehen wollen
➔ Gilt bis zum ersten Anbau für alle Mitglieder
§5 Umlagen
Der Verein erhebt für die Anschaffungskosten des für die Bedarfsdeckung der Mitglieder benötigten Equipments und den mit dem Anbau einhergehenden Kosten eine Umlage, entsprechend der jeweiligen Abgabe-Begrenzung (Maximale Abgabemenge pro Monat).
§6 Staffelung der Abgabe-Limits
Mitglieder können innerhalb festgelegter Grenzen Cannabis zu Selbstkosten beziehen. Die Höhe der Umlage und die zugehörigen Abgabe-Limits sind staffelweise gestaltet und richten sich nach der maximal monatlich beziehbaren Cannabismenge in Gramm. Diese Staffelung soll eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle Mitglieder gewährleisten. Das mit der Anmeldung ausgewählte Abgabe-Limit gilt für mindestens 3 Monate ab dem Start des ersten Anbaus.
Verfügbare Plätze | Abgabe-Limit (die maximale monatlich zu Selbstkosten beziehbare Cannabismenge in Gramm) | Anschaffungskosten- Umlage |
150 | 5g | 50 € |
100 | 15g | 135 € |
75 | 25g | 210 € |
50 | 50g | 275 € |
§7 Erhöhung des Abgabe-Limits
- ➔ nur um jeweils eine Stufe je 3 Monate möglich,
- ➔ frühestens 3 Monate nach der ersten Ernte möglich, und
- ➔ nur möglich, wenn noch Plätze verfügbar sind.
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- Erhöhung von 5g auf 15g kostet einmalig 85€
- Erhöhung von 15g auf 25g kostet einmalig 75€
- Erhöhung von 25g auf 50g kostet einmalig 65€
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